Klasse: Zweirad A, A2, A1, AM, Mofa

Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse AM fahren?

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
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Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse A1 fahren?

Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW (Leichtkrafträder) und einem Verhältnis von Leistung/Leermasse von maximal 0,1 kW/kg.
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Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse A2 fahren?

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
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Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse A2 Stufenausbildung fahren?

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
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Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse A Stufenausbildung fahren?

Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
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Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse A fahren?

Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
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