Klasse B

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestalter 17 Jahre (begleitendes Fahren mit 17)
  • Kfz max. 3500 kg zul. Gesamtmasse und max. 8 Sitzplätze außer Führersitz und Anhänger max. 750 kg zul. Gesamtmasse
  • Kombination aus Fahrzeug KI.B. und Anhänger max. 3500 kg; jedoch zul. Geamtmasse Anhänger max. Leermasse des ziehenden Fahrzeugs
  • Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
  • Einschluß: Klasse L und M

Glückskleeblatt

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