Klasse B
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestalter 17 Jahre (begleitendes Fahren mit 17)
- Kfz max. 3500 kg zul. Gesamtmasse und max. 8 Sitzplätze außer Führersitz und Anhänger max. 750 kg zul. Gesamtmasse
- Kombination aus Fahrzeug KI.B. und Anhänger max. 3500 kg; jedoch zul. Geamtmasse Anhänger max. Leermasse des ziehenden Fahrzeugs
- Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
- Einschluß: Klasse L und M
